top of page

Direktvermarktung › EEG 2027

EEG 2027: Was sich für kleine Solaranlagen ändert

Von Florent Erbar, Director Energy & Operations bei Cloover Energy · Stand 14. Oktober 2026 · Lesezeit 6 Minuten

 

Die feste EEG-Einspeisevergütung, 20 Jahre lang garantiert, läuft für neue Dachanlagen aus. Der Regierungsentwurf des EEG 2027 ersetzt sie für Anlagen unter 25 kW durch eine Übergangszahlung von 36 Monaten und macht danach die Direktvermarktung zur Regel. Hier steht, was der Entwurf vorsieht, was der Bundesrat ändern will, wann es gilt und was Betreiber jetzt tun sollten.

 

Gesetzesstand 14. Oktober 2026: Regierungsentwurf, nicht beschlossen. Zweite und dritte Lesung im Bundestag werden für Mitte Oktober erwartet. Diese Seite wird am Tag des Beschlusses aktualisiert.

 

Die vier Kernpunkte für Anlagen unter 25 kW

 

Nach dem Entwurf (BT-Drs. 21/7867, Kabinett 29. Juli 2026):¹

 

  1. Keine EEG-Einspeisevergütung mehr, sondern „Netzbetreiberabnahme“ mit befristeter Übergangszahlung: 5,2 ct/kWh (anzulegender Wert 6,2 ct minus 1 ct) für 36 Monate ab Inbetriebnahme.

  2. Keine Marktprämie für Anlagen unter 25 kW. Das Marktprämienmodell steht nur noch Anlagen ab 25 kW offen.

  3. Sonstige Direktvermarktung mit Bonus: 1,5 ct/kWh für Anlagen unter 25 kW, bis zum Ende des 48. Monats nach der ersten Zuordnung zur Direktvermarktung (§ 50c). Null in negativen Viertelstunden.

  4. Fernsteuerbarkeit für alle Anlagen in der Direktvermarktung: Die bisherige Ausnahme bis 25 kW (§ 10b) entfällt; der Vermarktungsvertrag muss eine Preisschwelle für die Abregelung regeln.

 

Die drei Phasen einer Neuanlage ab 2027

Phase
Was der Betreiber bekommt
Modell
Reihenfolge
Jahr 1–3 (36 Monate ab Inbetriebnahme)
Übergangszahlung 5,2 ct/kWh vom Netzbetreiber
Netzbetreiberabnahme, keine Direktvermarktung nötig
1
Jahr 4–7 (48 Monate ab erster DV-Zuordnung)
Börsenpreis je Viertelstunde + 1,5 ct Bonus
sonstige Direktvermarktung über einen Direktvermarkter
2
ab Jahr 8
Börsenpreis je Viertelstunde
sonstige Direktvermarktung
3
jederzeit möglich
0 ct
unentgeltliche Abnahme
4

Ein früherer Wechsel in die Direktvermarktung ist monatlich möglich (§ 21b EEG). Ob eine Anlage nach einem Wechsel wieder in die restliche Übergangszahlung zurück kann, ist im Entwurf nicht eindeutig geregelt. Mit Speicher und Steuerung lohnt sich die Direktvermarktung rechnerisch schon in Phase 1: Die Abendverschiebung bringt bei den Börsenpreisen 2026 mehr als die 5,2 ct.²

Direktvermarktung heute schon, mit Speicher

 

Cloover Einspeisevergütung vermarktet Dachanlagen bis 25 kWp an der Börse, mit Speichersteuerung in die Abendstunden. Start zum Monatsersten, monatlich kündbar.

 

Was gilt für bestehende Anlagen?

 

Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, bleiben nach allen bisher bekannten Fassungen im System des EEG 2023: fester Satz für 20 Jahre, Marktprämie wählbar, Rückwechsel möglich.³ Für sie ändert sich 2027 nichts, außer dass die Angebote für Direktvermarktung breiter werden. Wer heute mit einer kleinen Anlage in die sonstige Direktvermarktung wechselt, gibt die feste Vergütung für die Dauer der Vermarktung auf; das lohnt sich nur mit Speicher und Steuerung. Mehr dazu im Ratgeber Direktvermarktung für private Photovoltaik.

 

Die 50-Prozent-Regel

 

Neue Dach-Solaranlagen unter 100 kW müssen die Wirkleistungseinspeisung am Netzanschlusspunkt dauerhaft auf 50 % der installierten Leistung begrenzen, unabhängig von Smart Meter und Vermarktungsform (§ 9 Abs. 2b EEG-2027-Entwurf).¹ Heute gilt eine 60-Prozent-Grenze nur, solange kein Smart Meter mit Steuerbox eingebaut ist. Ob Speicherentladung ins Netz unter die 50 % fällt, ist im Entwurf offen. Für Anlagen mit Speicher ist die Regel weniger einschneidend: Mittagsspitzen, die sonst abgeregelt würden, landen im Speicher und abends im Netz.

​ 

Was der Bundesrat ändern will

 

In seiner Stellungnahme vom 25. September 2026 (BT-Drs. 21/8298) fordert der Bundesrat unter anderem:⁴

 

  • Die Übergangszahlung so lange zu leisten, bis die Bundesnetzagentur feststellt, dass Direktvermarktung für Kleinanlagen „massengeschäftstauglich“ möglich ist.

  • Die Marktprämie auch für Anlagen unter 25 kW zu erhalten.

  • Die Grenze für die Direktvermarktungspflicht von 25 auf 7 kW zu senken.

 

Die Bundesregierung hat diese Punkte in ihrer Gegenäußerung abgelehnt. Was am Ende im Gesetz steht, entscheidet der Bundestag.

 

Zeitplan

Datum
Schritt
Status
Reihenfolge
29.07.2026
Kabinettsbeschluss Regierungsentwurf
erfolgt
1
24.09.2026
Erste Lesung Bundestag
erfolgt
2
25.09.2026
Stellungnahme Bundesrat
erfolgt
3
05.10.2026
Anhörung Wirtschaftsausschuss
erfolgt
4
Mitte Oktober 2026
Zweite und dritte Lesung Bundestag
erwartet, nicht amtlich terminiert
5
danach
Zweiter Durchgang Bundesrat, EU-Beihilfegenehmigung
offen
6
01.01.2027
Geplantes Inkrafttreten
geplant
7

 

Was Betreiber jetzt tun sollten

 

  • Anlage bis Ende 2026 in Betrieb nehmen? Wer die Wahl hat, sichert sich mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 das heutige System mit 20 Jahren fester Vergütung.

  • Speicher einplanen. Ab 2027 ist der Zeitpunkt der Einspeisung bares Geld. Ein Speicher mit Steuerung macht aus 3 ct mittags bis zu 17 ct abends.

  • Smart Meter klären. Direktvermarktung braucht ein intelligentes Messsystem; für Anlagen über 7 kW ist der Einbau ohnehin Pflicht.

  • Ausgeförderte Anlage? Nach 20 Jahren zahlt der Netzbetreiber nur noch den Marktwert minus Kosten. Hier lohnt sich Direktvermarktung mit Speicher heute schon.

  • Nicht auf Versprechen hereinfallen. Der 1,5-ct-Bonus ist Entwurf. Seriöse Anbieter weisen ihn getrennt aus und zahlen ihn erst, wenn er gilt.

 

Häufige Fragen

  • Steckersolargeräte bis 2 kW sind von der 50-Prozent-Regel ausgenommen. Für die Vergütungsregeln gelten sie wie andere Kleinanlagen, spielen aber wegen der geringen Einspeisung praktisch keine Rolle.

  • Die EU-Beihilfegenehmigung für das heutige EEG läuft zum 31.12.2026 aus. Verzögert sich das Gesetz, drohen Übergangslösungen; verlässliche Aussagen gibt es dazu nicht.

  • Nein. Deine Anlage bleibt im heutigen System. Prüfen lohnt sich nur, ob Direktvermarktung mit Speicher für dich mehr bringt.

  • Nach dem Entwurf der Netzbetreiber als EEG-Zahlung an den Anlagenbetreiber, analog zur heutigen Marktprämie. Details regelt die endgültige Fassung.

 

Quellen

 

  1. Regierungsentwurf EEG 2027, BT-Drs. 21/7867 (07.09.2026), insbesondere §§ 9 Abs. 2b, 10b, 20, 21, 48, 50c, 51, 53.

  2. Day-Ahead-Auktion DE-LU, SMARD / energy-charts.info, Mittel April bis September 2026, eigene Auswertung.

  3. Übergangsvorschriften des Entwurfs sowie Berichterstattung pv magazine, Solarserver, BSW-Solar, Stand Oktober 2026.

  4. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8298 (30.09.2026).

 

Zuletzt aktualisiert am 14. Oktober 2026. Fragen an energy@cloover.com.

29.07.2026

Schritt

Kabinettsbeschluss Regierungsentwurf

erfolgt

Status

24.09.2026

Schritt

Erste Lesung Bundestag

erfolgt

Status

25.09.2026

Schritt

Stellungnahme Bundesrat

erfolgt

Status

05.10.2026

Schritt

Anhörung Wirtschaftsausschuss

erfolgt

Status

Mitte Oktober 2026

Schritt

Zweite und dritte Lesung Bundestag

erwartet, nicht amtlich terminiert

Status

danach

Schritt

Zweiter Durchgang Bundesrat, EU-Beihilfegenehmigung

offen

Status

01.01.2027

Schritt

Geplantes Inkrafttreten

geplant

Status

Jahr 1–3 (36 Monate ab Inbetriebnahme)

Was der Betreiber bekommt

Übergangszahlung 5,2 ct/kWh vom Netzbetreiber

Modell

Netzbetreiberabnahme, keine Direktvermarktung nötig

Jahr 4–7 (48 Monate ab erster DV-Zuordnung)

Was der Betreiber bekommt

Börsenpreis je Viertelstunde + 1,5 ct Bonus

Modell

sonstige Direktvermarktung über einen Direktvermarkter

ab Jahr 8

Was der Betreiber bekommt

Börsenpreis je Viertelstunde

Modell

sonstige Direktvermarktung

jederzeit möglich

Was der Betreiber bekommt

0 ct

Modell

unentgeltliche Abnahme

bottom of page